Visum für Deutschland
Wer benötigt ein Visum?
Ob und welches Visum beantragt werden muss, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche beruflichen Qualifikationen Sie haben.
Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten
Wenn Sie freizügigkeitsberechtigte Bürgerin oder freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU sind, haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das Gleiche gilt, wenn Sie aus Island, aus Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (EFTA-Staaten) kommen.
Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten)
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor der Aufnahme einer Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Deutschland beantragen. Nur wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger dieser Staaten sind, können Sie sich unmittelbar an die Ausländerbehörde in Ihrer Stadt wenden – auch, wenn Sie schon in Deutschland sind. Möchten Sie schon kurz nach der Einreise eine Beschäftigung aufnehmen, empfiehlt sich allerdings die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise.
Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat beantragen.