AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A – Für Arbeitgeber und Auftraggeber
der
J&N PALABRAS UG (haftungsbeschränkt)
Bergheimer Straße 147
69115 Heidelberg
Deutschland
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge zwischen der
J&N PALABRAS UG (haftungsbeschränkt)
Bergheimer Straße 147
69115 Heidelberg
nachfolgend „J&N PALABRAS“ oder „Auftragnehmer“ genannt,
und Unternehmen, Einrichtungen, Kliniken, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen sowie sonstigen gewerblichen oder institutionellen Auftraggebern, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
1.2
J&N PALABRAS erbringt insbesondere Dienstleistungen im Bereich der internationalen Personalgewinnung und der damit verbundenen organisatorischen und fachbezogenen Begleitung.
Hierzu können insbesondere gehören:
• Identifikation und Vorauswahl internationaler Fachkräfte,
• Recruiting und Kandidatenmanagement,
• Präsentation geeigneter Kandidatenprofile,
• Organisation und Koordination von Vorstellungsgesprächen,
• Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Kandidaten und Arbeitgebern,
• Unterstützung bei Anerkennungs- und Qualifikationsverfahren,
• Unterstützung bei Visa- und Einreiseprozessen,
• sprachliche und fachsprachliche Vorbereitung,
• interkulturelle Vorbereitung,
• Onboarding,
• Relocation-Unterstützung,
• organisatorische Begleitung der Integration,
• sowie weitere individuell vereinbarte Leistungen.
1.3
Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag, Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
1.4
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.5
Individuelle Vereinbarungen zwischen J&N PALABRAS und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
2.1
Die Darstellung von Leistungen auf der Internetseite von J&N PALABRAS stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.2
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Einzelvertrages oder durch eine sonstige eindeutige Vereinbarung zwischen J&N PALABRAS und dem Auftraggeber zustande.
2.3
J&N PALABAS ist berechtigt, Angebote des Auftraggebers abzulehnen.
2.4
Soweit ein Angebot eine bestimmte Annahmefrist enthält, gilt dieses nur innerhalb dieser Frist.
§ 3 Gegenstand der Recruiting-Leistung
3.1
J&N PALABAS unterstützt den Auftraggeber bei der Suche, Auswahl und Gewinnung internationaler Fachkräfte.
3.2
Die Leistungen können insbesondere die Suche nach geeigneten Kandidaten, die Vorauswahl, die Aufbereitung von Bewerberprofilen sowie die Koordination des weiteren Bewerbungsprozesses umfassen.
3.3
J&N PALABAS schuldet grundsätzlich keinen bestimmten Einstellungserfolg, sofern nicht ausdrücklich eine konkrete Erfolgsleistung vereinbart wurde.
3.4
Die endgültige Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
3.5
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die fachliche, persönliche und rechtliche Eignung eines Kandidaten für die konkrete Beschäftigung zu prüfen, soweit diese Prüfung nicht ausdrücklich als Leistung von J&N PALABAS vereinbart wurde.
§ 4 Kandidatenvorstellung
4.1
Eine Kandidatenvorstellung erfolgt auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen und Unterlagen.
4.2
J&N PALABAS bemüht sich um eine sorgfältige Vorauswahl anhand der vom Auftraggeber mitgeteilten Anforderungen.
4.3
Eine Kandidatenvorstellung stellt keine Garantie für die tatsächliche Eignung, langfristige Beschäftigungsfähigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit des Kandidaten dar.
4.4
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von J&N PALABAS bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des jeweiligen Bewerbungs- und Beschäftigungsprozesses zu verwenden.
§ 5 Schutz von Kandidaten und Weitergabeverbot
5.1
Die vom Auftraggeber erhaltenen Kandidateninformationen dürfen ausschließlich für den mit J&N PALABAS vereinbarten Zweck verwendet werden.
5.2
Der Auftraggeber darf Kandidatenprofile und personenbezogene Informationen ohne vorherige Zustimmung von J&N PALABAS nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht zur Durchführung des vereinbarten Bewerbungsprozesses erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
5.3
Eine Weiterleitung an mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der konkrete Vertragszweck dies umfasst.
5.4
Der Auftraggeber hat die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.
§ 6 Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Kandidat
6.1
Der Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten wird ausschließlich zwischen diesen Parteien geschlossen.
6.2
J&N PALABAS wird durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages grundsätzlich nicht Vertragspartei des Arbeitsverhältnisses.
6.3
J&N PALABAS übernimmt keine Arbeitgeberpflichten gegenüber dem vermittelten Kandidaten, sofern nicht ausdrücklich eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.4
Für Inhalt, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind ausschließlich die jeweiligen Vertragsparteien verantwortlich.
§ 7 Vergütung
7.1
Die Vergütung von J&N PALABAS richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
7.2
Da die konkrete Vergütung vom vereinbarten Leistungsumfang abhängt, werden in diesen AGB keine festen Preise genannt.
7.3
Soweit zusätzliche Leistungen nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, können diese nach vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet werden.
7.4
Gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, zusätzlich berechnet, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
7.5
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
§ 8 Ersatzregelung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
8.1
Soweit im jeweiligen Einzelvertrag eine Ersatzregelung vereinbart wurde, gilt ausschließlich die dort festgelegte Regelung.
8.2
Eine Ersatzleistung setzt voraus, dass die im Einzelvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
8.3
Ein Anspruch auf Ersatz besteht insbesondere nicht, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Umständen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
Hierzu können insbesondere gehören:
• betriebsbedingte Beendigung,
• wesentliche Änderung der vereinbarten Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber,
• Nichtzahlung oder erhebliche verspätete Zahlung der vereinbarten Vergütung,
• erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitgeber,
• Schließung oder wesentliche Umstrukturierung der Einrichtung,
• oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
8.4
Eine Ersatzregelung führt nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.5
Ein Ersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,
1. J&N PALABAS vollständige und zutreffende Angaben zur zu besetzenden Position zu machen;
2. Anforderungen an Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse mitzuteilen;
3. relevante Informationen über Arbeitsort, Arbeitszeiten, Tätigkeit und sonstige wesentliche Arbeitsbedingungen bereitzustellen;
4. Kandidaten zeitnah Rückmeldung zu geben;
5. vereinbarte Vorstellungsgespräche und Termine einzuhalten;
6. erforderliche Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen;
7. J&N PALABAS unverzüglich über Änderungen der offenen Position zu informieren;
8. die gesetzlichen Vorgaben des Arbeits-, Aufenthalts-, Datenschutz- und Antidiskriminierungsrechts einzuhalten.
§ 10 Pflichten hinsichtlich ausländischer Fachkräfte
10.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, internationale Fachkräfte nicht aufgrund ihrer Herkunft, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder anderer geschützter Merkmale zu benachteiligen.
10.2
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung eines Kandidaten einzuhalten.
10.3
Soweit eine Berufsausübung eine Anerkennung, Berufserlaubnis, Approbation oder sonstige Zulassung voraussetzt, darf der Auftraggeber den Kandidaten nur im rechtlich zulässigen Umfang einsetzen.
10.4
J&N PALABAS kann den Auftraggeber bei entsprechenden Verfahren unterstützen. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Beschäftigungsanforderungen verbleibt beim Auftraggeber.
§ 11 Visa, Aufenthalt und Anerkennung
11.1
J&N PALABAS kann den Auftraggeber und den Kandidaten bei Visa-, Aufenthalts- und Anerkennungsverfahren organisatorisch unterstützen.
11.2
Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums, Aufenthaltstitels, einer Berufserlaubnis, Approbation oder Anerkennung trifft ausschließlich die zuständige Behörde oder Institution.
11.3
J&N PALABAS übernimmt keine Garantie für eine positive Entscheidung oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer.
11.4
Der Auftraggeber verpflichtet sich, erforderliche Unterlagen und Erklärungen innerhalb angemessener Fristen bereitzustellen.
§ 12 Vertraulichkeit
12.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen über J&N PALABAS, deren Geschäftspartner und Kandidaten vertraulich zu behandeln.
12.2
Die Verpflichtung gilt insbesondere für Kandidatenprofile, personenbezogene Daten, interne Prozesse, Konzepte und sonstige Geschäftsunterlagen.
12.3
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 13 Datenschutz
13.1
J&N PALABAS verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
13.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und der sonstigen einschlägigen Datenschutzvorschriften.
13.3
Soweit J&N PALABAS personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, werden die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, gesondert getroffen, sofern gesetzlich erforderlich.
§ 14 Haftung
14.1
J&N PALABAS haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von J&N PALABAS, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
14.2
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14.3
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet J&N PALABAS nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
14.4
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.5
J&N PALABAS haftet insbesondere nicht für Entscheidungen oder Verzögerungen von Behörden, Botschaften, Konsulaten, Anerkennungsstellen oder sonstigen Dritten, soweit diese nicht von J&N PALABAS zu vertreten sind.
§ 15 Kündigung
15.1
Die Kündigung eines Vertrags richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
15.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.3
Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Beendigungszeitpunkt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung abzurechnen.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und gesetzlich zulässig ist.
§ 17 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von J&N PALABAS in Heidelberg vereinbart.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 18 Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
J&N PALABAS UG (haftungsbeschränkt)
Bergheimer Straße 147
69115 Heidelberg
Deutschland
Stand: August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil B – Für Kandidaten und Bewerber
der
J&N PALABRAS UG (haftungsbeschränkt)
Bergheimer Straße 147
69115 Heidelberg
Deutschland
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen der
J&N PALABRAS UG (haftungsbeschränkt)
Bergheimer Straße 147
69115 Heidelberg
nachfolgend „J&N PALABAS“ genannt,
und Personen, die J&N PALABAS im Rahmen der Suche nach einer beruflichen Tätigkeit, der beruflichen Integration oder damit verbundenen Dienstleistungen kontaktieren oder entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen.
Nachfolgend werden diese Personen als „Kandidat“ bezeichnet.
1.2
Die Leistungen von J&N PALABAS können insbesondere umfassen:
• Unterstützung bei der beruflichen Orientierung,
• Erfassung und Aufbereitung von Bewerberprofilen,
• Suche nach geeigneten Arbeitgebern,
• Vorstellung bei potenziellen Arbeitgebern,
• Unterstützung bei Bewerbungsverfahren,
• Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche,
• sprachliche und fachsprachliche Vorbereitung,
• interkulturelle Vorbereitung,
• Unterstützung bei Anerkennungsverfahren,
• organisatorische Unterstützung bei Visa- und Aufenthaltsverfahren,
• Unterstützung bei der Einreise,
• Onboarding,
• Relocation,
• sowie weitere individuell vereinbarte Unterstützungsleistungen.
1.3
Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
§ 2 Kosten und Vergütung
2.1
Ob und in welchem Umfang für den Kandidaten Kosten entstehen, richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
2.2
Auf der Internetseite von J&N PALABAS werden keine pauschalen Preisversprechen für sämtliche Leistungen abgegeben.
2.3
Soweit der Kandidat selbst zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet wird, werden die Höhe, der Leistungsumfang und die Zahlungsbedingungen vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.
2.4
Soweit Leistungen für den Kandidaten von einem Arbeitgeber oder einem sonstigen Dritten übernommen werden, entsteht gegenüber dem Kandidaten keine Zahlungspflicht, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.5
Gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
§ 3 Recruiting und Arbeitgebervorstellung
3.1
J&N PALABAS unterstützt Kandidaten bei der Suche nach geeigneten beruflichen Möglichkeiten.
3.2
J&N PALABAS kann Kandidatenprofile an potenzielle Arbeitgeber übermitteln, soweit dies aufgrund einer entsprechenden Einwilligung oder einer anderen geeigneten Rechtsgrundlage zulässig ist.
3.3
Der Kandidat entscheidet grundsätzlich selbst, ob er ein konkretes Beschäftigungsangebot annimmt.
3.4
Die endgültige Entscheidung über eine Einstellung trifft ausschließlich der jeweilige Arbeitgeber.
3.5
J&N PALABAS übernimmt keine Garantie dafür, dass:
• ein bestimmter Arbeitgeber den Kandidaten kontaktiert,
• ein Vorstellungsgespräch stattfindet,
• ein Arbeitsvertrag angeboten wird,
• ein bestimmtes Gehalt erzielt wird,
• eine bestimmte Position angeboten wird,
• oder eine dauerhafte Beschäftigung zustande kommt.
§ 4 Angaben des Kandidaten
4.1
Der Kandidat verpflichtet sich, alle Angaben gegenüber J&N PALABAS vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
4.2
Dies gilt insbesondere für:
• Identität und persönliche Daten,
• Ausbildung,
• Berufsqualifikation,
• Berufserfahrung,
• Sprachkenntnisse,
• Zeugnisse,
• Zertifikate,
• Berufszulassungen,
• Anerkennungsstatus,
• Aufenthaltsstatus,
• bisherige Beschäftigungsverhältnisse,
• sowie sonstige für die berufliche Vermittlung relevante Informationen.
4.3
Der Kandidat verpflichtet sich, Änderungen relevanter Angaben unverzüglich mitzuteilen.
4.4
J&N PALABAS ist berechtigt, die Zusammenarbeit vorübergehend auszusetzen oder zu beenden, wenn wesentliche Angaben nachweislich falsch, gefälscht oder irreführend sind.
§ 5 Bewerbungsunterlagen
5.1
Der Kandidat stellt J&N PALABAS die für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Hierzu können insbesondere gehören:
• Lebenslauf,
• Ausbildungsnachweise,
• Arbeitszeugnisse,
• Berufsurkunden,
• Sprachzertifikate,
• Identitätsdokumente,
• Nachweise über Berufserfahrung,
• sowie weitere für Anerkennungs-, Visa- oder Bewerbungsverfahren erforderliche Dokumente.
5.2
Der Kandidat ist für die Richtigkeit und Echtheit der von ihm bereitgestellten Unterlagen verantwortlich.
5.3
J&N PALABAS ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln zusätzliche Nachweise oder Originale bzw. beglaubigte Kopien anzufordern.
5.4
Originaldokumente werden nur entgegengenommen, wenn dies für die Durchführung einer konkret vereinbarten Leistung erforderlich ist. Soweit Originale übergeben werden, erfolgt die Rückgabe nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
§ 6 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
6.1
J&N PALABAS kann Kandidaten bei der Vorbereitung und organisatorischen Durchführung von Anerkennungsverfahren unterstützen.
6.2
Die Entscheidung über die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation trifft ausschließlich die zuständige Behörde oder Institution.
6.3
J&N PALABAS kann daher keine Garantie für:
• eine vollständige Anerkennung,
• eine bestimmte Anerkennungsstufe,
• die Gleichwertigkeit einer Qualifikation,
• eine Berufserlaubnis,
• eine Approbation,
• oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer
übernehmen.
6.4
Der Kandidat ist verpflichtet, alle für das Anerkennungsverfahren erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
6.5
Entstehen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen zusätzliche Bearbeitungsschritte, kann sich die Bearbeitungsdauer entsprechend verlängern.
§ 7 Visa- und Aufenthaltsverfahren
7.1
J&N PALABAS kann Kandidaten bei der organisatorischen Vorbereitung und Begleitung von Visa- und Aufenthaltsverfahren unterstützen.
7.2
J&N PALABAS ist nicht die entscheidende Behörde und kann daher keine Garantie für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels übernehmen.
7.3
Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums, Aufenthaltstitels oder einer sonstigen aufenthaltsrechtlichen Genehmigung liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden.
7.4
Der Kandidat ist dafür verantwortlich, angeforderte Unterlagen vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen und behördliche Termine wahrzunehmen.
7.5
Der Kandidat hat J&N PALABAS unverzüglich über Änderungen seines Aufenthaltsstatus oder sonstige für das Verfahren relevante Umstände zu informieren.
§ 8 Sprachliche und fachsprachliche Vorbereitung
8.1
Soweit vereinbart, kann J&N PALABAS sprachliche oder fachsprachliche Vorbereitung anbieten oder organisieren.
8.2
Ein bestimmter Prüfungserfolg oder das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.3
Der Kandidat verpflichtet sich, an vereinbarten Unterrichts-, Trainings- oder Vorbereitungsterminen angemessen mitzuwirken.
8.4
Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder wiederholter Nichtteilnahme gelten die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Regelungen.
§ 9 Vorstellung bei Arbeitgebern
9.1
J&N PALABAS kann das Profil des Kandidaten geeigneten Arbeitgebern vorstellen.
9.2
Eine Vorstellung erfolgt grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kandidaten oder auf Grundlage einer sonstigen rechtlich zulässigen Grundlage.
9.3
Der Kandidat hat keinen Anspruch darauf, einem bestimmten Arbeitgeber vorgestellt zu werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
9.4
Der Kandidat verpflichtet sich, vereinbarte Vorstellungsgespräche und sonstige Termine wahrzunehmen oder J&N PALABAS rechtzeitig über eine Verhinderung zu informieren.
§ 10 Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber
10.1
Ein Arbeitsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kandidaten und dem jeweiligen Arbeitgeber zustande.
10.2
J&N PALABAS wird nicht Partei des Arbeitsvertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.3
Der Kandidat ist verpflichtet, einen Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen.
10.4
J&N PALABAS kann bei der organisatorischen Kommunikation und Klärung von Fragen unterstützen. Eine individuelle Rechtsberatung wird nur erbracht, soweit J&N PALABAS hierzu gesetzlich berechtigt ist.
10.5
Der Kandidat bleibt für die Entscheidung über die Annahme eines Beschäftigungsangebots selbst verantwortlich.
§ 11 Relocation und Onboarding
11.1
Soweit vereinbart, kann J&N PALABAS Kandidaten bei organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit Einreise, Wohnsitznahme und beruflicher Integration unterstützen.
11.2
Eine bestimmte Unterkunft, Wohnung, Ausstattung oder sonstige Leistung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.3
J&N PALABAS übernimmt grundsätzlich keine Garantie für die Verfügbarkeit oder den Abschluss eines Mietvertrages.
11.4
Verträge mit Vermietern, Versicherungen, Mobilfunkanbietern, Banken, Verkehrsanbietern oder sonstigen Drittunternehmen werden ausschließlich zwischen dem Kandidaten und dem jeweiligen Anbieter geschlossen.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kandidaten
Der Kandidat verpflichtet sich insbesondere,
1. vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen;
2. erforderliche Unterlagen rechtzeitig einzureichen;
3. Termine und Fristen einzuhalten;
4. auf Rückfragen von J&N PALABAS angemessen zeitnah zu reagieren;
5. behördliche und sonstige erforderliche Termine wahrzunehmen;
6. Änderungen der persönlichen Situation unverzüglich mitzuteilen;
7. J&N PALABAS über Änderungen hinsichtlich Ausbildung, Beruf, Aufenthalt oder Beschäftigung zu informieren;
8. die gesetzlichen Vorgaben des Aufenthalts-, Arbeits- und Berufsrechts einzuhalten.
§ 13 Abbruch der Zusammenarbeit
13.1
Der Kandidat kann die Zusammenarbeit nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrages und der gesetzlichen Vorschriften beenden.
13.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.3
Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend der jeweils getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
13.4
Soweit gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Widerrufsrechte unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht
14.1
Soweit der Kandidat Verbraucher ist und ihm aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informiert.
14.2
Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
14.3
Beginnt J&N PALABAS auf ausdrücklichen Wunsch des Kandidaten vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, gelten die gesetzlichen Regelungen über den vorzeitigen Beginn der Dienstleistung.
14.4
Das Widerrufsrecht erlischt nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
§ 15 Datenschutz
15.1
J&N PALABAS verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
15.2
Da im Rahmen der Bewerbungs- und Recruitingprozesse personenbezogene Daten, Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls besonders schützenswerte Informationen verarbeitet werden können, informiert J&N PALABAS den Kandidaten gesondert über die Datenverarbeitung.
15.3
Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von J&N PALABAS.
15.4
Eine Weitergabe von Bewerberdaten an potenzielle Arbeitgeber erfolgt nur auf Grundlage einer geeigneten datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage.
§ 16 Vertraulichkeit
16.1
Der Kandidat verpflichtet sich, nicht öffentlich zugängliche Informationen über J&N PALABAS, deren Mitarbeiter, Geschäftspartner und interne Abläufe vertraulich zu behandeln.
16.2
Die Verpflichtung gilt insbesondere für interne Unterlagen, Konzepte, Zugangsdaten und nicht öffentlich zugängliche Informationen über andere Kandidaten oder Geschäftspartner.
16.3
Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
§ 17 Haftung
17.1
J&N PALABAS haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von J&N PALABAS, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
17.2
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
17.3
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet J&N PALABAS nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
17.4
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17.5
J&N PALABAS haftet insbesondere nicht für Entscheidungen oder Verzögerungen von Behörden, Botschaften, Konsulaten, Arbeitgebern, Anerkennungsstellen oder sonstigen Dritten, soweit diese nicht von J&N PALABAS zu vertreten sind.
17.6
Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 18 Keine Garantie für beruflichen Erfolg
18.1
J&N PALABAS unterstützt Kandidaten bei der beruflichen Integration und bei der Suche nach geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten.
18.2
J&N PALABAS kann jedoch nicht garantieren, dass:
• eine bestimmte Stelle gefunden wird,
• ein bestimmter Arbeitgeber einen Kandidaten einstellt,
• ein bestimmtes Gehalt erzielt wird,
• eine Anerkennung erfolgreich abgeschlossen wird,
• ein Visum oder Aufenthaltstitel erteilt wird,
• eine Berufserlaubnis oder Approbation erteilt wird,
• oder eine bestimmte berufliche Position erreicht wird.
18.3
Entsprechende Entscheidungen liegen, soweit sie nicht von J&N PALABAS selbst getroffen werden können, bei Arbeitgebern, Behörden oder sonstigen Dritten.
§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Ein Kandidat kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 20 Anwendbares Recht
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 21 Gerichtsstand
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird mit Verbrauchern nur getroffen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 23 Schlussbestimmungen
23.1
Individuelle Vereinbarungen zwischen J&N PALABAS und dem Kandidaten haben Vorrang vor diesen AGB.
23.2
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Einzelvertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
23.3
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Internetseite von J&N PALABAS abrufbar.
J&N PALABAS UG (haftungsbeschränkt)
Bergheimer Straße 147
69115 Heidelberg
Deutschland
Stand: August 2026
