Visum für Deutschland

Business Coaching

Je nach Herkunftsland und Berufsfeld ist eine Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation notwendig. Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu.

Wer benötigt ein Visum

Ob und welches Visum beantragt werden muss, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche beruflichen Qualifikationen Sie haben.

Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten

Wenn Sie freizügigkeitsberechtigte Bürgerin oder freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU sind, haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das Gleiche gilt, wenn Sie aus Island, aus Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (EFTA-Staaten) kommen.

Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten)

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor der Aufnahme einer Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Deutschland beantragen. Nur wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger dieser Staaten sind, können Sie sich unmittelbar an die Ausländerbehörde in Ihrer Stadt wenden – auch, wenn Sie schon in Deutschland sind. Möchten Sie schon kurz nach der Einreise eine Beschäftigung aufnehmen, empfiehlt sich allerdings die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise.

Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat beantragen.

Schritt für Schritt

1. Orientierungsgespräch

In einem Video-Call stellen wir uns und unser Programm

vor, lernen uns kennen und erstellen gemeinsam eine

Bedarfsanalyse. Anhand Ihrer Qualifikation, Erfahrung, Sprachkenntnisse sowie Ihren persönlichen Wünschen ermitteln wir Ihre Optionen und planen das weitere Vorgehen. Falls Sie bereits Deutschkenntnisse mitbringen, werden wir diese in einem Einstufungsgespräch evaluieren.

2. Vorbereitung der Dokumente

Für die Einreise nach Deutschland wird eine Reihe von Dokumenten und Zertifikaten benötigt, von denen die meisten ins Deutsche übersetzt und notariell beglaubigt sein müssen. Die Übersetzungen und Beglaubigungen sind nicht Teil unseres Programms. Wir empfehlen Ihnen, dies aus Kostengründen in Ihrem Heimatland vorzunehmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hier beratend zur Seite. Eine vollständige Liste aller Dokumente finden Sie unten.

3. Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation

Um in Deutschland als examinierte Pflegefachkraft arbeiten zu können, müssen Sie zunächst die Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragen. Dafür benötigen Sie die übersetzten und beglaubigten Nachweise aus Ihrer Ausbildungs-, Studiums- und Berufszeit. Jeder Antrag wird individuell geprüft und endet in der Regel mit einem Defizitbescheid, der Sie darüber informiert, wie viele Theorie- und Praxisstunden und in welchen Fachbereichen Sie nachholen müssen. Eine vollständige Anerkennung erfolgt erst in Deutschland nach erfolgreichem Abschluss einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs.

4. Sprachtraining

Bis die zuständige Behörde Ihren Antrag geprüft hat, können einige Monate vergehen. Diese Zeit nutzen wir für gezieltes Sprach- und Fachsprachentraining sowie Prüfungsvorbereitung. Für den Erhalt des Visums ist mindestens ein B1-Sprachnachweis (Goethe, telc-Zertifikat) notwendig. Um später die volle Anerkennung als examinierte Pflegekraft zu erhalten, benötigen Sie ein B2-Zertifikat.

5. Interview mit Arbeitgeber

Zeitgleich suchen wir einen für Sie passenden Arbeitgeber und organisieren ein Online-Bewerbungsgespräch mit den Verantwortlichen. Gerne bereiten wir Sie auf dieses Gespräch vor, geben Ihnen Tips und Hinweise, um sich bestmöglich zu präsentieren. Bei einer Zusage können wir das beschleunigte Fachkräfteverfahren anwenden und den Visumsprozess für Sie einleiten.

6. Visum und Einreise

Mit der Zusage eines Arbeitsvertrages können wir ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren einleiten. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Behörden und dem Arbeitgeber. Sie müssen uns lediglich eine Vollmacht erteilen und gegebenenfalls weitere Unterlagen zukommen lassen. Alles, was wir jetzt noch brauchen, ist ein bisschen Geduld.

7. Onboarding-Programm

Unsere Betreuung geht auch nach Ihrer Ankunft in Deutschland weiter. Dazu zählen beispielsweise die Abholung vom Flughafen und Transfer zum Arbeitsort. Wir unterstützen Sie bei notwendigen Ämterangelegenheiten, bereiten Sie auf fehlende Sprachprüfungen vor und helfen beim Einleben in der neuen Umgebung.

8. Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung

Für die Anerkennung der Berufsqualifikation müssen Sie sich im Bereich Pflege entscheiden, ob Sie lieber einen Anpassungslehrgang in der Praxis durchlaufen oder eine Kenntnisprüfung mit vorherigem theoretischen Vorbereitungskurs ablegen. Bereiche, Abteilungen und Dauer des Lehrgangs hängen von Ihrem Defizitbescheid ab.

Unsere Partner

J&N PALABRAS unterstützt Sie bei der Suche nach qualifiziertem Personal aus dem Ausland, um dem Fachkräftemangel in Deutschland – insbesondere im Gesundheitssektor – entgegenzuwirken. Wir unterstützen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der Suche nach passenden Pflegekräften. Darüber hinaus kümmern wir uns um den gesamten Prozess, von der Auswahl, über Visum, Sprachkompetenz, berufliche Anerkennung bis zur Integration.

Unsere Pflegekräfte durchlaufen einen strengen Auswahlprozess, der Interviews und Überprüfungen der Qualifikationen sowie der Deutschkenntnisse umfasst. Wir achten darauf, dass alle Kandidaten die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen mitbringen und berücksichtigen ihre persönliche Situation und Wünsche.

Ja, alle vermittelten Pflegekräfte besitzen die notwendigen Zertifikate und Qualifikationen, um in Deutschland arbeiten zu können. Sie haben in ihrem Heimatland eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen und in vielen Fällen bereits Berufserfahrung gesammelt. Vor Erteilung des Visums prüft das Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes sämtliche berufliche Nachweise und gibt eine individuelle Bewertung ab. Fehlende oder nicht nachgewiesene Kompetenzen müssen im Rahmen des Anerkennungsverfahren der Berufsqualifikation in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung nachgeholt werden.

In den meisten Fällen noch nicht. Im Rahmen des Anerkennungsverfahren bzw. mit dessen Abschluss können die Pflegekräfte die Erlaubnis erhalten.

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Visumbeschaffung, einschließlich Beratung zu den notwendigen Dokumenten, Hilfe bei der Antragstellung und Kontakt zu den deutschen Behörden. Unser Ziel ist es, den Prozess für die Pflegekräfte und die Arbeitgeber so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Zu den Hauptvoraussetzungen gehören:

  • Ein gültiger Arbeitsvertrag in Deutschland
  • Anerkannte berufliche Qualifikationen im Pflegebereich
  • Nachweise der Ausbildung, Qualifikationen und Erfahrunge für den Antrag auf Anerkennung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (meist mindestens B1)
  • Ein Gesundheits – und Führungszeugnis

Ja, wir stehen sowohl den Pflegekräften als auch den Arbeitgebern während des gesamten Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. Bei Fragen oder Problemen bieten wir Mediation und Unterstützung an, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Die Kosten sind durch den Arbeitgeber zu tragen und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Qualifikation und der spezifischen Anforderungen des Arbeitgebers. Wir erstellen ein individuelles Angebot basierend auf Ihren Bedürfnissen.