Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation

Wer benötigt eine Anerkennung?

Je nach Herkunftsland und Berufsfeld ist eine Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation notwendig. Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu.

Reglementierte Berufe erfordern eine Anerkennung

In reglementierten Berufen dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Dies trifft z. B. auf viele Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Rechtsberatung, Lehramt an staatlichen Schulen sowie Ingenieurwesen zu. Eine Reglementierung gibt es auch für bestimmte Meister im Handwerk, die einen Betrieb führen. Wenn Sie in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, dann brauchen Sie – unabhängig von Ihrem Herkunftsland – immer die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. In reglementierten Berufen wird über die Anerkennung in der Regel im Rahmen des Verfahrens über die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis entschieden.

Nicht reglementierte Berufe erfordern eventuell eine Anerkennung

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Das sind z. B. die dualen Ausbildungsberufe und viele Berufe mit Hochschulabschluss. Um in Deutschland beispielsweise als Betriebswirt, Informatiker oder Bäcker arbeiten zu dürfen, brauchen Sie keine Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Für Angehörige von Drittstaaten ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Drittstaaten sind Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz.

Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Haben Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragt und die Anerkennungsstelle in Deutschland hat festgestellt, dass Ihnen Qualifikationen für die volle Anerkennung fehlen? In diesem Fall können Sie in Deutschland Qualifizierungsprogramme besuchen, um die fehlenden theoretischen und/oder praktischen Fähigkeiten zu erwerben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Lehrgänge in einem Betrieb, fachliche Schulungsangebote, Vorbereitungskurse oder berufsbezogene Deutschkurse. Für die Teilnahme an einem solchen Programm benötigen Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG).

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfüllt werden?

• In einem Anerkennungsbescheid hat die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland festgestellt, dass Ihnen noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.

• Sie haben sich erfolgreich für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme angemeldet. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb in einem Weiterbildungsplan darstellen, durch welche konkreten Maßnahmen die von der Anerkennungsstelle aufgezeigten Defizite behoben werden sollen. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Qualifizierungsmaßnahme zustimmen.

• Sie müssen in der Regel über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen.

• Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert ist.

Welche Perspektiven bietet das Visum zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen?

Nach der Einreise wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise zum Durchführen der Maßnahmen zur Nachqualifizierung in der Regel für bis zu 18 Monate erteilt. Sie kann im Einzelfall für maximal sechs Monate verlängert werden, wenn Sie zum Beispiel eine Prüfung wiederholen müssen oder sich das Ausstellen der Urkunde verzögert.

Sollten Sie neben der Qualifizierungsmaßnahme arbeiten wollen, ist dies möglich: Sie dürfen für bis zu zehn Stunden in der Woche einer von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängigen Nebenbeschäftigung nachgehen. Steht die Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Berufsfeld, für welches Sie eine anerkannte Berufsqualifizierung anstreben und liegt ein konkretes Jobangebot für eine spätere Beschäftigung vor, so können Sie dieser ohne zeitliche Beschränkung nachgehen. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zustimmen.

Optionen nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme

Sie haben Ihre Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen und eine volle Anerkennung erlangt? Dann können Sie für ein weiteres Jahr in Deutschland bleiben, um einen passenden Arbeitsplatz zu finden, der zu Ihrer anerkannten Berufsqualifikation passt. Dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG) erforderlich, welche Sie ohne ausreisen zu müssen bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. In dieser Zeit dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben.

Wie funktioniert das Verfahren?

Im „Anerkennungsverfahren“ prüft die sogenannte zuständige Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einer deutschen vergleichbar ist und ob es Unterschiede gibt. Das Verfahren wird auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt. Die zuständige Stelle prüft in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Monaten Ihre Unterlagen, sobald diese vollständig eingereicht wurden. Wie das Anerkennungsverfahren genau funktioniert und wo Sie ausführliche Informationen finden, beantwortet das Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Ergebnis des Anerkennungsverfahrens

Ihre ausländische Berufsqualifikation wird anerkannt, wenn sie mit der deutschen gleichwertig ist. Werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt, kommt es auf die Art des Berufs an:

Bei nicht reglementierten Berufen wird die Berufsqualifikation teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf werden Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt. Wesentliche Unterschiede können Sie in der Regel mit einer Anpassungsqualifizierung ausgleichen. Danach können Sie einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.

Bei reglementierten Berufen legt die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen können. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich abschließen, wird die Gleichwertigkeit festgestellt. Im Anschluss werden weitere Kriterien für die Berufszulassung geprüft. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird in einem offiziellen Bescheid (Anerkennungsbescheid) mitgeteilt.

Wenn Sie in einem reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten möchten, muss Ihre Berufsqualifikation als gleichwertig anerkannt sein. Wenn Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, aus einem Drittstaat kommen und einen Berufsabschluss (Berufsausbildung) mitbringen, brauchen Sie ebenfalls die „volle“ Anerkennung. Nur dann können Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel als Fachkraft erhalten.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und bei Ihrer Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen reglementierten oder nicht-reglementierten Beruf handelt. Damit können Sie nach Deutschland einreisen, um eine Ausgleichsmaßnahme oder Anpassungsqualifizierung zu absolvieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik „Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.

Anpassungsqualifizierung

Wenn Ihnen für die vollständige Anerkennung noch einige Qualifikationen fehlen, können Sie sich mit einer sogenannten Anpassungsqualifizierung in Deutschland fortbilden. Die Inhalte dieser Qualifizierungsmaßnahme können abhängig von Ihrem Beruf und Ihrem Kenntnisstand sehr unterschiedlich ausfallen. Denkbar ist beispielsweise das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch oder auch eine Vertiefung von technischen oder theoretischen Kenntnissen. Wenn Sie Ihren Kurs erfolgreich beenden, können Sie sich im Anschluss Ihren Berufsabschluss als gleichwertig anerkennen lassen und in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten.

Kosten für das Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 600 Euro kosten, in Einzelfällen auch mehr. Zusätzlich können für ein Anerkennungsverfahren weitere Kosten entstehen, zum Beispiel für die Beschaffung von Unterlagen, Übersetzungen, Beglaubigungen, Fahrtkosten sowie eventuell für Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen.